Diese Höchstwertung erhält ein Apartment laut DTV nur dann, wenn es eine „großzügige Ausstattung in besonderer Qualität" sowie eine „erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen" bietet. Auch ein „sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck" ist eine Voraussetzung, um mit fünf Sternen klassifiziert zu werden.